Unternehmer
Der Unternehmer (Entrepreneur) ist in der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs der Inhaber (vergleiche Eigentümer) eines Unternehmens beziehungsweise eines Betriebes, den er selbständig und eigenverantwortlich führt.
Allgemein
1.1 Unternehmerbegriffe im Steuerrecht
1.1.1 im Umsatzsteuerrecht 1.1.2 im Einkommensteuerrecht 2 Historische Unternehmerbegriffe 3 Moderne Unternehmerbegriffe
Allgemein
In der deutschen Gesetzgebung allgemein gibt es keine einheitliche Definition des Unternehmerbegriffs.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 14 den Unternehmer - in Abgrenzung zum Verbraucher (§ 13 BGB) - wie folgt:
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Begriff ist zu unterscheiden von dem des Arbeitgebers, mit dem er nicht notwendig identisch ist. Von Bedeutung ist die rechtliche Eigenschaft als Unternehmer im Sinne dieser Definition insbesondere für die Bestimmungen des Verbraucherschutzes, insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs und des Verbraucherdarlehensvertrages. [Bearbeiten]
Unternehmerbegriffe im Steuerrecht [Bearbeiten]
im Umsatzsteuerrecht
Das deutsche Umsatzsteuergesetz definiert Unternehmer wie folgt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG):
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt.
* "ist, wer" schließt im Gegensatz zum BGB nicht nur rechtfähige Personen mit ein (natürliche u. juristische Personen sowie Personengesellschaften), sondern auch nichtrechtsfähige wie beispielsweise eine Erbengemeinschaft deren Rechtsfähigkeit noch nicht bestätigt ist. * "nachhaltig" impliziert die Wiederholungsabsicht (jmd. der seine Briefmarkensammlung einzeln über 2 Jahre verteilt verkauft, ist kein Unternehmer, weil er, wenn alle verkauft sind, aufhört. Kauft er jedoch gezielt Briefmarken um seine Sammlung zu komplettieren und somit ihren Wert beim Verkauf zu steigern, handelt es sich um einen Unternehmer).
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im Einkommensteuerrecht
Hingegen die Kriterien im Einkommensteuergesetz (§ 15 Abs. 2):
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb.
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